Silvester im Breisgau Schwarzwald Freiburg Markgräflerland 2024 2025

Sylvester Hotel Silvesterarrangement Silvesterangebote Arrangement Baden Württemberg Silvesterreisen Markgräfler Land Hotels Angebote Silvesterarrangements Gala Weihnachten Pauschal Dinner Sterne Silvesterfeiern Show Silvesterurlaub Sylvesterarangement Menu Silvesterfeier Bad Krozingen a120-15 s107/98/92/155
.

Silvesterspecials mit Silvesterparty ab 1 Übernachtung

Silvester-Party feiern in Hotels ab 2 Übernachtungen

Kurzreise Feiertage Silvester ab 3 Übernachtungen

Silvester Deutschland 2024 2025 ab 4 Übernachtungen

Silvesterreisen – Sylvester Urlaub im Hotel mit 5 oder mehr Übernachtungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen
vom
3-Sterne-Hotel 791-bede

in Anlehnung an die Richtlinien des Hotel- und Gaststättenverbandes und des Gastaufnahmevertrag von Bad Krozingen

1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung
sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“
umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,
Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform,
wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der
Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Schriftform
vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Buchende (weiter als
Kunde benannt). Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht
es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in
einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf
Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in
zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
vereinbarten bzw. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die
durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und
lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach
dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind,
wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen
Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand
nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend
angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden
gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass
sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen
Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen
sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen
jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in
Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel
bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum
Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die
Höhe der Voraus-Zahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des
Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel
berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im
Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag
vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur
vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des
Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für
bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender
Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN
(ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/
NICHTINANSPRUCHNAHME DER
LEISTUNGEN DES HOTELS)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht
im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung
eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer
Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin
zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann
der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem
Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen,
besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht
und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält
das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz
Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer
nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für
ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem
Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten
Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen soweit die
Fremdleistungen stornierbar sind, 80 % für Halbpensions- und
75 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht
oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer
bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist
das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte
oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch
nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder
falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden,
die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen
ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart
wurde. Dieses wird mit „Zimmerwunsch: #[Zimmernummer]“
ausgewiesen.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis
18:00 Uhr 90 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in
Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche
des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei
nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die
Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld,Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800
Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr
als 1000,00 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer
gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur
nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt
ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die
Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach
Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der
Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechsel-Streitigkeiten –
ist im kaufmännischen Verkehr 79189 Bad Kozingen Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt
und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand 79189 Bad Krozingen
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.


Silvesterangebote und Silvesterarrangements in Deutschland

Silvester Silvesterreise Baden-Württemberg

Silvester Silvesterreisen Bayern

Silvester-Urlaub Berlin

Silvesterarrangements Silvester in Hessen

Silvester Silvesterveranstaltung in Niedersachsen

Silvester mit Silvesterfeier in NRW Nordrhein-Westfalen

Silvester Silvesterurlaub Rheinland-Pfalz

Silvester feiern in Sachsen-Anhalt

Silvester in Mecklenburg-Vorpommern

Silvester in Brandenburg

Silvester Kurzurlaub in Thüringen

Silvester Kurzurlaub in Sachsen

Silvester Urlaub in Schleswig-Holstein

Silvester Urlaub in Hamburg

Silvester auf dem Rhein, Silvesterschifffahrt mit Hotelübernachtung bei Köln, Düsseldorf, Koblenz, Rüdesheim, Wiesbaden und Mainz

Silvester im Harz 2024 2025 Reisen Urlaub

Silvester an der Ostsee 2024 2025 Hotel Feiern

Kurzurlaub über Silvester mit Wellness
Silvesterreisen in Deutschland mit Wellnessangeboten in Wellnesshotels

Silvester im Himmelbett oder Baldachinbett


Show Familie Freibug Sylvestre Sivesterveranstaltungen Würrtemberg Sivester Aragement Silvesterarrangemeint Silveste

.
E-Mail

© 1997-2024 www.silvesterangebote.de |  Impressum Ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Alle Rechte vorbehalten.
Stand: Freitag, 26. Januar 2024 - 5286